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Gutachten zum Ausbau der Windenergie im Schutzbereich von Flugsicherungsanlagen

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(CIS-intern) – Energiewendeminister Robert Habeck hat den Bund aufgefordert, das restriktive Vorgehen der Flugsicherung bei der Genehmigung von Windanlagen grundlegend zu überprüfen. Grundlage ist ein vom Energiewendeministerium in Auftrag gegebenes Gutachten, das die Zweifel an den Verfahren der Deutschen Flugsicherung untermauert. „Wir wollen die Energiewende im Einklang mit der notwendigen Flugsicherung. Aber die Verfahren auf Bundesseite erscheinen nicht mehr zeitgemäß. Sie sind intransparent, nicht nachvollziehbar und berücksichtigen nicht die Ziele der Energiewende. Eine sachgerechte Interessenabwägung findet dort bislang nicht statt. Stattdessen erreichen uns apodiktische Bauverbote. Hier besteht dringend Reformbedarf“, sagte Habeck heute (4. Juni 2014) bei der Vorstellung des Gutachtens in Kiel.

In Schleswig-Holstein wie in anderen Bundesländern kommt es bei der
Errichtung von Windkraftanlagen im 15-Kilometer großen Schutzbereich von Flugsicherungsanlagen immer häufiger zu negativen Stellungnahmen der Deutschen Flugsicherung mit der Folge von Bauverboten. Dies erschwert die Genehmigung neuer Windanlagen sowie das Repowering von Altanlagen in diesen Gebieten. Schleswig-Holstein hat daher ein Gutachten bei der Arbeitsgruppe von Prof. Gerhard Hüttig in Auftrag gegeben, das umfassend die rechtlichen und technischen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Flugnavigationsanlagen beleuchtet. Es wurde gemeinsam mit Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz finanziert.

Foto: Mario De Mattia

Das Gutachten der Arbeitsgruppe von Prof. Gerhard Hüttig/Prof. Elmar Giemulla der TU Berlin, das auch die konkreten Messerergebnisse aus dem Gutachten von Herrn Dr. Bredemeyer im Umkreis der Flugsicherungsanlage Michaelsdorf einbezieht, kommt im Kern zu folgenden Ergebnissen: Grundsätzlich gehe von Windkraftanlagen außerhalb eines 3-Kilometer-Schutzradiusses keine nachweisbare Störwirkung auf die UKW-Drehfunkfeuer aus. Die derzeit verwendeten Berechnungsmethoden der DFS und weiterer Gutachter entsprächen nicht der Realität. Es fehle eine verlässliche Simulations- und Berechnungsmethode für die Bestimmung von etwaigen Winkelfehlern; das Prognosemodell sei nicht validiert.

Bestimmte UKW-Drehfunkfeuer können nach Auffassung der Gutachter durch Veränderungen in der Planung von An-und Abflugverfahren von konventionellen Flugverfahren ausgeschlossen werden, so dass sie nach entsprechender operativer Analyse nicht mehr benötigt und abgebaut werden können. Diese Möglichkeit sehen die Gutachter für die Anlage in Michaelsdorf, Die Flugsicherheit sei durch eine weitergehende ausreichende Abdeckung der Positionsbestimmung im Wege eines anderen Systems (RANV-Systems) gewährleistet. Für die Anlage Lübeck gilt dies allerdings nicht. Ein Verzicht auf die Anlage ist nicht möglich. Darüber hinaus sieht das Gutachten bei rechtlichen Fragen grundsätzlichen Klärungsbedarf.

Das Gutachten wird das Energiewendeministerium den zuständigen Stellen beim Bund zur Verfügung stellen. „Ich setze darauf, dass Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt aufgrund der Ergebnisse nun zügig eine Neubewertung des bisherigen Vorgehens vornimmt. Die jüngsten Signale aus Berlin lassen endlich die Hoffnung wachsen, dass sich dort etwas bewegt“, sagte Habeck.

Hintergrund:
2009 wurde der Schutzradius rund um Flugsicherungsanlagen von drei auf 15 Kilometer ausgeweitet. Seitdem spricht das Bundesamt für Flugsicherung zunehmend Bauverbote. Dies gilt, sofern festgestellt wird, dass Flugsicherungsanlagen in dem betroffenen Radialbereich gestört werden und eine Nutzungseinschränkung besteht. Für die Standorte der Flugnavigationsanlagen erfolgt eine Prüfung, ob Störungen der Anlagen, die für die Flugsicherung von Bedeutung sind, festzustellen sind. Insgesamt sind so im Jahr 2013 95 Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein mit einem Bauverbot belegt worden.

Bereits in verschiedenen Verfahren traten aber Zweifel an der tatsächlichen Störwirkung von Windenergieanlagen auf. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als zuständige Genehmigungsbehörde hatte daher einen Gutachter beauftragt, der die konkrete Störwirkung von einzelnen Windanlagen im 15-Kilometer-Schutzradius des UKW-Drehfunkfeuers Michaelsdorf gemessen hat. Nach dem Ergebnis dieser Messungen konnte hierbei keine Störwirkung festgestellt werden. Dieses Gutachten
wurde der Deutschen Flugsicherung zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse werden bereits auf internationaler Ebene geprüft.

PM: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

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