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Gesundheitsministerium informiert zu Meningokokken und erinnert an Impfempfehlung

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(CIS-intern) – Anlässlich der Information des Kreises Segeberg über einen Verdachtsfall einer schweren Meningokokken-Erkrankung weist das Gesundheitsministerium auf die Informationen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung zu Meningokokken-Erkrankungen hin. Wie das Gesundheitsamt des Kreises Segeberg mitteilte, wurde am 17. Februar dem Gesundheitsamt der Verdacht auf eine schwere Meningokokken-Erkrankung bei einem 2-jährigen Jungen gemeldet. Das Kind verstarb am Folgetag im Krankenhaus (Medien-Info des Kreises: www.segeberg.de unter “Aktuell”).

Information des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu Meningokokken: (www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/meningokokken – Auszug):

“Eine Meningokokken-Infektion ist eine schwere Erkrankung, die innerhalb weniger Stunden lebensbedrohlich werden kann. Meistens handelt es sich um Einzelfälle oder um kleine örtliche Häufungen, insbesondere in den Wintermonaten. Am häufigsten werden Meningokokken als Tröpfcheninfektion übertragen. Die Bakterien befinden sich im Nasen-Rachenraum des Menschen. Sie gelangen beim Sprechen, Husten oder Niesen in kleinsten Speichel-Tröpfchen in die Luft und können eingeatmet werden. Die Erreger können auch bei engem Kontakt mit Erkrankten als Schmierinfektion übertragen werden, zum Beispiel durch Berührung des Nasensekrets. Außerhalb des Körpers sterben die Bakterien schnell ab. Der Krankheitsbeginn ist meistens sehr plötzlich und schnell fortschreitend.

Krankheitszeichen
Hirnhautentzündung: Fieber, Kopfschmerzen, Lichtempfindlichkeit und eine getrübte Bewusstseinslage, wie zum Beispiel eine starke Schläfrigkeit oder Benommenheit, sind gängige Beschwerden einer Hirnhautentzündung. Ein typisches Zeichen ist die schmerzhafte Nackensteifigkeit, oft kombiniert mit morgendlichem Erbrechen oder Zeichen eines Kreislaufversagens sowie mitunter Krampfanfälle. Das Krankheitsgefühl ist sehr ausgeprägt. In schweren Fällen zeigen sich durch Störungen der Blutgerinnung punktförmige oder flächige Einblutungen auf der Haut und den Schleimhäuten.

Blutvergiftung: Bei der Meningokokken-Blutvergiftung werden die Bakterien in den gesamten Körper ausgeschwemmt. In der Folge entstehen flächenhafte Einblutungen der Haut. Bei 10% bis 15% der Erkrankten können die lebensbedrohlichen Einblutungen auch in die Nebennierenrinden erfolgen, wodurch ein Kreislaufschock auftreten kann.

Bei Säuglingen und Kleinkindern können die Beschwerden einer Meningokokken-Erkrankung weniger deutlich sein. Neben Fieber, Erbrechen, Krämpfen, Reizbarkeit oder Schläfrigkeit kann sich eine vorgewölbte oder harte Fontanelle – das ist die Spalte zwischen den Schädelplatten von Säuglingen – zeigen. Die Nackensteifigkeit kann dagegen fehlen.

Erste Beschwerden zeigen sich in der Regel 3 bis 4 Tage nach Ansteckung, seltener nach 2 bis 10 Tagen. Die Betroffenen sind 24 Stunden nach Beginn einer Antibiotika-Therapie nicht mehr ansteckend.

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?
. Schon bei Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion müssen Erkrankte sofort ins Krankenhaus!
. Die Infektion wird mit Antibiotika behandelt. Bis 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie werden Erkrankte isoliert, um andere vor einer Übertragung zu schützen.
. Gehen Sie bei Beschwerden wie plötzlich auftretendem Fieber, Schüttelfrost oder Kopfschmerzen umgehend zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.
. Bei Meningokokken-Infektionen gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Kinder und Erwachsene dürfen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen, sobald der Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung besteht. Das gilt auch für Kontaktpersonen der Erkrankten. Nach der Genesung können Betroffene die Gemeinschaftseinrichtungen wieder besuchen. Ein ärztliches Attest ist nicht nötig.

Wie kann ich mich schützen? Es gibt verschiedene Meningokokken-Typen. In Deutschland sind die Typen B und C am häufigsten. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung für alle Kinder im 2. Lebensjahr gegen den Typ C sowie eine Nachholimpfung aller Kinder und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Folgenden Personengruppen wird ebenfalls zu einer Impfung gegen Meningokokken Typ C geraten:
. Menschen mit Störungen des Abwehrsystems
. Laborpersonal
. Reisenden in Länder mit vielen Meningokokken-Erkrankungen
. Vor Pilgerreisen
. Schülern und Studenten vor Auslandsaufenthalten in Länder mit einer Impfempfehlung
. Bei regionalen Häufungen von Ausbrüchen
. Bei bisher ungeimpften Kontaktpersonen von Erkrankte”

(Fach-) Informationen für Ärztinnen und Ärzte: www.rki.de/meningokokken

PM: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

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