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Eutin: Baustopp für die Landesgartenschau 2016

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(CIS-intern) – (Von Horst Schinzel) – Diese Entwicklung war abzusehen und zu befürchten: Viel zu lange haben die Verantwortlichen der Stadt Eutin und der Gartenschau-Gesellschaft alle Einwände von Anliegern und Nutzern mit einer Handbewegung weggewischt. Wie die Reginazeitung „Lübecker Nachrichten“ in ihrer Sonntagsausgabe berichten, hat das Verwaltungsgericht in Schleswig am Freitag die zentralen Arbeiten für die Eutiner Landesgartenschau gestoppt. Die Richter folgten damit einem Eilantrag von Anliegern der Stadtbucht. Dort werden seit einiger Zeit Rammarbeiten ausgeführt, die jetzt erst einmal ruhen müssen.

Logo: LGS 2016 Eutin – eutin-2016.de

. Die Anlieger befürchten, dass die Arbeiten schwere Schäden an ihren Häusern auslösen. Erste Risse haben sich bereits aufgetan. Außerdem bemängeln die Kläger, dass eine ausreichende Genehmigung für die Arbeiten fehle. In beiden Punkten ist das Gericht in seinem Beschluss den Anliegern gefolgt.
Allerdings verhängte es noch keine einstweilige Anordnung, sondern nur einen sogenannten Hängebeschluss. Ein Instrument, dass verhindern soll, dass bis zum Erlass einer einstweiligen Anordnung Tatsachen geschaffen werden. Immerhin stimmt das Gericht mit den Antragstellern darin überein, dass es für die Arbeiten keine wasserrechtliche Genehmigung des Kreises gebe. Die Antragsteller verlangen dafür ein Planfeststellungsverfahren, dass viele Monate in Anspruch nehmen würde und für die Landesgartenschau viel zu spät käme.

 Darüber, was der Baustopp für die Landesgartenschau bedeutet und wie es jetzt weitergeht, war gestern von der Stadt Eutin zunächst keine Stellungnahme zu bekommen. Abzusehen ist, dass sich die Pläne für die Umgestaltung der Stadtbucht nicht verwirklichen lassen. Insbesondere das Holzdeck wird zumindest in der vorgesehen Form nicht zu verwirklichen sein. Einmal mehr wird deutlich, dass die Zeit zwischen der Vergabe der Landesgartenschau 2016 an Eutin und der vorgesehenen Eröffnung viel zu kurz war.

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