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Die ganz lange Nummer: Ab Februar nur noch SEPA-Überweisungen

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(CIS-intern) – Zum 1. Februar 2016 endet die SEPA-Übergangsfrist. Ab dann gelten im SEPA-Raum einheitliche Bestimmungen für den Zahlungsverkehr. Nach dem Stichtag gilt dies nun auch für Privatkunden – und zwar ohne Wenn und Aber. Für Unternehmen und Vereine sind die neuen Bankdaten ohnehin bereits verbindlich. Doch was bedeutet das konkret für Verbraucher? Auf welche Veränderungen müssen sie sich einstellen?

Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

“Immer noch werden viele Überweisungsaufträge auf Papier mit Kontonummer und Bankleitzahl statt IBAN eingereicht”, weiß Anja Maultzsch vom Postbank Kundenmanagement aus Erfahrung. Ab dem 1. Februar kommenden Jahres ist damit Schluss: Dann wird nur noch die internationale Kontonummer IBAN akzeptiert.

IBAN – ohne Wenn und Aber

“Kreativität” beim Ausfüllen der Überweisungsformulare hilft den Kunden dann auch nicht mehr weiter, warnt Postbank Expertin Maultzsch. “Es kommt immer wieder vor, dass Bankkunden alte Vordrucke mit Kontonummer und Bankleitzahl verwenden, ins Feld “Konto-Nr.” dann aber die IBAN eintragen, obwohl für diese deutlich längere Nummer gar nicht genug Felder vorhanden sind”, sagt Maultzsch. Und ins Feld “BLZ” die BIC einzutragen und den Überweisungsträger mit Durchstreichungen und handschriftlichen Änderungen “anzupassen”, mache die Sache nicht besser, betont sie. Auch wer ein aktuelles SEPA-Formular benutzt, dort aber Bankleitzahl und Kontonummer statt BIC und IBAN einträgt, kann ab Anfang Februar Probleme mit der Ausführung seiner Aufträge bekommen.

Bisher haben die Banken solche Überweisungsaufträge aus Kulanz korrigiert und die Überweisung ausgeführt. Nach Ablauf der SEPA-Übergangsfrist wird dies nicht mehr möglich sein. “Das bedeutet, dass falsch ausgefüllte Überweisungsbelege nicht ausgeführt werden. Darüber informieren wir den Kunden natürlich”, so Anja Maultzsch von der Postbank. Trotzdem könnte das für den Kunden unangenehme Folgen haben, etwa wenn Mahngebühren oder Verzugszinsen drohen, weil eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt wurde. “Am besten nutzt man nur noch IBAN und die IBAN-Formulare”, rät die Kundenmanagerin.

BIC – nur noch selten erforderlich
Eine gute Nachricht gibt es aber auch: Für SEPA-Überweisungen in Deutschland und im gesamten EWR-Raum ist die IBAN künftig ausreichend. Den BIC (Business Identifier Code) muss dann der Kunde dann nicht mehr eintragen. Die Hausbank steuert diesen automatisch zu. Nur bei Zahlungsaufträgen außerhalb der EWR-Zone ist der BIC weiterhin erforderlich.

Auf Kriegsfuß mit der IBAN…..

Warum sich viele Bankkunden noch nicht umgestellt haben? Anja Maultzsch: “Neben der Macht der Gewohnheit sind es oft ganz praktische Gründe. So verschicken etwa viele kleine Betriebe noch alte Rechnungsformulare mit Kontonummer und BLZ. Solche Rechnungen werden von den Kunden dann natürlich häufig auch unter Verwendung der alten Bankdaten beglichen.”

Die Postbank Expertin hat auch einen Tipp für Kunden, die mit der IBAN immer noch auf Kriegsfuß stehen. Sie empfiehlt, den Umstieg auf Online-Banking. Wer sein Konto online führt, kann häufig genutzte Bankverbindungen abspeichern und beim nächsten Mal mit einem Click aufrufen. Tippfehler sind damit ausgeschlossen – auch bei der IBAN. Auf diese Weise macht man sich das Leben deutlich leichter, denn es wird noch eine weitere Veränderung geben: Die Komfort-Tools an den Service-Terminals der Banken und auch beim Online-Banking werden zum 1. Februar 2016 abgeschaltet. Sie bieten Kunden bislang die Möglichkeit, bei Überweisungen zwischen Kontonummer und IBAN zu wählen bzw. errechnen im Online-Banking die IBAN.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

Insgesamt 34 europäische Länder beteiligen sich derzeit an SEPA. Der SEPA-Raum umfasst Mitglieder und Nichtmitglieder der EU und des sogenannten Europäischen Wirtschaftsraums – (EWR-Raum). Neben den 28 EU-Staaten nehmen auch Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Schweiz, Monaco und San Marino an SEPA teil.
Ab dem 1. Februar 2016 treten weitere Erleichterungen für die Verbraucher ein: Für grenzüberschreitende SEPA-Überweisungen im EWR-Raum ist nur noch die IBAN erforderlich. Die BIC entfällt. Für Inlandsüberweisungen in Euro gilt bereits seit dem 1. Februar 2014 schon: IBAN only.

Presse Postbank

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