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Corona in Schleswig-Holstein: Es darf getanzt werden – ab 15.9.2020

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(CIS-intern) –  Land lockert Sauna-Regelungen – Das Kabinett hat weitere Anpassungen bei der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, diese betreffen auch Prostitution.

Foto: von fsHH auf Pixabay

Wir haben gewissenhaft zwischen dem notwendigen Gesundheitsschutz und der Verhältnismäßigkeit von Beschränkungen abgewogen“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther bei der Klausurtagung des Kabinetts in Leck. Hier hatte sich die Landesregierung darauf verständigt, die strengen Regelungen für den Betrieb von Saunen zu lockern. Darüber hinaus soll Prostitution unter strengen Auflagen wieder erlaubt sein.

Sauna-Gang wird erleichtert

Bislang durften Whirlpools, Saunen oder vergleichbare Einrichtungen wie Infrarotkabinen grundsätzlich nur einzeln oder von Mitgliedern eines Haushaltes genutzt werden. Ab Dienstag gelten stattdessen die allgemeinen Hygiene-Vorgaben. So muss der Betreiber ein Hygienekonzept vorlegen und Kontaktdaten erheben. Außerdem gelten grundsätzlich auch das Abstandsgebot sowie das Kontaktverbot mit den jeweiligen Ausnahmen. Dampfbäder sind weiterhin nur einzeln oder durch Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts gestattet, weil die feuchte Luft die Ansteckungsgefahr erhöht.

Sicherheit für Sexarbeiter:innen

Außerdem einigten sich die Kabinettsmitglieder darauf, Prostitution unter strengen Auflagen wieder zuzulassen. “Wir wollen verhindern, dass die in der Prostitution Tätigen aufgrund wirtschaftlicher Notlagen in Abhängigkeitsverhältnisse geraten und im Verborgenen größeren Gesundheitsrisiken ausgesetzt sind“, sagte Gleichstellungsministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Sexarbeiter:innen dürfen ab Dienstag ihre Dienstleistungen wieder anbieten, allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Erhebung der Kontaktdaten. Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur von jeweils einer oder einem Prostituierten für jeweils eine Person erbracht werden, darüber hinaus gilt die Maskenpflicht. Sexarbeit außerhalb geschlossener Räume und in Fahrzeugen sowie Prostitutionsveranstaltungen bleiben verboten.

Mehr Zuschauer:innen für Sportveranstaltungen

Zugleich verständigte sich das Kabinett darauf, ab dem kommenden Wochenende, 19. September, bei Sportveranstaltungen in Hallen und Stadien wieder mehr Publikum zuzulassen. “Wir wollen und werden wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen haben“, sagte Ministerpräsident Günther. Voraussetzung dafür seien entsprechende Hygienekonzepte. Ihm sei bewusst, dass auch der Sport und insbesondere der Profisport aufgrund der bisher notwendigen Einschränkungen unter einem großen Druck stehe: “Alle Beteiligten zeigen aber eine große Bereitschaft, verantwortungsvoll mit künftigen Lockerungen umzugehen.” Die maximale Zuschauerauslastung könne dann wieder bis zu 25 Prozent der jeweiligen Stadion- und Hallenkapazität für den Profi- und Amateursport betragen. Damit werden auch Fußball-, Volleyball- und Handball-Turniere wieder vor Publikum möglich sein.

Neue Regeln für Messen und Märkte

Darüber hinaus hat die Landesregierung Anpassungen des Veranstaltungskonzepts beschlossen. Danach gilt für

  • Märkte und Messen: Die zulässige Teilnehmerzahl wird von 750 auf 1.500 (außen) und von 250 auf 750 (innen) erhöht. Werden diese Teilnehmerzahlen auf bis zu 25 Prozent der begehbaren Fläche eines Veranstaltungsortes – etwa in Sportarenen – überschritten, ist ein erweitertes und genehmigungspflichtiges Hygienekonzept vorzulegen.
  • Veranstaltungen mit sitzendem Publikum: Bei Vorträgen, Lesungen, Podiumsdiskussionen, in Kino und Theater, auf Konzerten und Sportdarbietungen gelten die bisherigen Regeln. Oberhalb der Grenzen von 750 (innen) bzw. 1.500 Teilnehmenden (außen) dürfen lediglich bis zu 25 Prozent der Sitzplätze / übliche Teilnehmerzahl zugelassen werden.
  • Tanzen: Das paarweise Tanzen auf Familienfeiern ist wieder erlaubt, sofern der Abstand zu anderen Tänzern gewahrt bleibt. Die Obergrenze der Teilnehmenden in einem Innenraum bleibt unverändert bei 50.

    Die Verordnung

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