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Corona: Verschärfte Verfügungen in Heide und Büsum – Freiwillige Tests

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(CIS-intern) –  Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Stadt Heide

Foto: von Rainer Ullrich auf Pixabay

Wesentliche Regelungen:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Wochenmarkt am Samstag
  • Zur konsequenten Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern (Abstandsgebot) ist die Sondernutzung (Aufsteller, Warenauslagen etc.) des öffentlichen Bereiches der Süderstraße und der Friedrichsstraße durch die angrenzenden Einzelhändler untersagt.
  • Einhaltung von Hygienestandards in den Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie in Dienstleistungs-und Handwerksbetrieben
  • Öffentliche und private Veranstaltungen sowie Kontaktverbote: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Kontakte zu anderen als den im vorstehenden Satz genannten Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

Öffentliche und private Veranstaltungen sowie öffentliche Zusammenkünfte und Ansammlungen jeglicher Art mit mehr als den vorstehend genannten Personen sind untersagt.

 

Bekanntmachung 74/2020:

Allgemeinverfügung des Kreises Dithmarschen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet der Gemeinde Büsum

Wesentliche Regelungen:

  • Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung: Für alle Personen im Bereich der Fußgängerzone der Alleestraße (beginnend an der Einfahrt zum Brunnenplatz bis zum Übergang zur Straße Am Museumshafen) sowie im Fußgängerbereich der Hohenzollernstraße. Für alle Besucher auf dem Parkplatz am Lehnsweg zu Zeiten des Wochenmarktes. In den Restaurationen und Gaststätten, die im Bereich der Fußgängerzone Alleestraße und Hohenzollernstraße liegen, beim Betreten, vom Verlassen des Sitzplatzes sowie beim Verlassen.
  • Maßnahmen zum Einhalten des Abstandsgebotes in der Fußgängerzone Alleestraße und Hohenzollernstraße
  • Einhaltung von Hygienestandards in den Verkaufsstellen des Einzelhandels sowie in Dienstleistungs-und Handwerksbetrieben

Downloads:
2020-73_Bekanntmachung_Allgemeinverfügung_Corona_Stadt_Heide

2020-74_Bekanntmachung_Allgemeinverfügung_Corona_Gemeinde_Büsum

Zwei Quartierstestungen auf Covid-19 am Freitag

HEIDE. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Kreis Dithmarschen und insbesondere in der Kreisstadt Heide veranlasst der Kreis eine freiwillige Quartierstestung durch mobile Einheiten. Alle dafür in Frage kommenden Personen wurden durch den Kreis informiert – nur sie sind berechtigt, an den Tests teilzunehmen.

 

Am Freitag, den 31. Juli werden in der Stadt Heide zwei Testmobile der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein eine größere Testung durchführen.

 

Der kostenfreie freiwillige Test ist ausschließlich an die Anwohner*innen der vom Ausbruchsgeschehen betroffenen Wohnquartiere adressiert und nicht mit den mobilen Teststationen für Reiserückkehrer*innen zu verwechseln!

 

Die betroffenen Anwohner*innen sind am heutigen Donnerstag (30. Juli) über eine Postwurfsendung informiert worden. Für sie steht am Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr jeweils eine mobile Teststation auf dem Parkplatz des Kreishauses sowie auf dem Schulgelände Loher Weg zur Verfügung. Die Betroffenen werden gebeten, ihren Personalausweis und ihre Krankenversicherungskarte zu der Testung mitzubringen. Über den Personalausweis ist der Wohnsitz nachzuweisen.

 

Personen, die keine entsprechende Postwurfsendung erhalten haben, werden gebeten, die Teststationen nicht aufzusuchen.

 

Landesweite mobile Teststationen für Reiserückkehrer entstehen voraussichtlich am Kieler Hafen, in Puttgarden und am Busbahnhof Neumünster, sowie an der Rastanlage Ellund und der Grenze zu Dänemark.

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