Vorab, der offizielle Erlass der Landesregierung in Schleswig-Holstein soll nach Beratungen der Landesregierung am Donnerstag, am Freitag, d. 17. April 2020 offiziell veröffentlicht werden. Danach werden sich dann auch die einzelnen Städte und Kreise mit ihren Änderungen melden. Grundsätzlich bleibt die bisherige Kontaktsperre bis zum 3. Mai 2020 bestehen.
Allerdings sollen ab dem 20. April 2020 Geschäfte bis zu einer Größe von 800 qm unabhängig vom Sortiment wieder öffnen dürfen. Sie müssen aber unbedingt in ihren Geschäften Desinfektionsmaßnahmen und Abstandsregeln einhalten.
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Handwerksbetriebe, wie Friseurläden, sollen ab dem 4. Mai 2020 – unter Einhaltung der Hygienevorschriften – wieder öffnen können. In Pflegeeinrichtungen sollen Besuche unter hohen Sicherheitsvorkehrungen möglich sein. Die Notfallbetreuung von Kindern soll laut Günther ausgeweitet werden. Auch die Schulen sollen ab dem 4. Mai wieder schrittweise öffnen – zunächst für Schüler von Abschlussklassen.
Ferner wird den Mitbürgern empfohlen, in der Öffentlichkeit Mund- und Nasenmasken zu tragen.
Großveranstaltungen sollen laut der Bundespressekonferenz bis zum 31. August 2020 untersagt werden. Dazugehören Festivals, Stadtfeste, aber auch z.B. Sportveranstaltungen. Shopping Malls, große Möbelhäuser und ähnliche Objekte bleiben genauso wie Restaurants, Kneipen, Bars oder Diskotheken weiterhin geschlossen. Wann diese wieder aufmachen können, wurde derzeit noch nicht benannt.