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2017 haben die Schleswig-Holsteiner einen feiertag mehr – Dank 500 Jahre Reformation

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(CIS-intern) – In drei Jahren haben die Schleswig-Holsteiner einen zusätzlichen Feiertag. Wie Innenminister Stefan Studt am Dienstag (4. November) in Kiel mitteilte, hat die Landesregierung beschlossen, dass der Reformationstag am 31. Oktober 2017, ein Dienstag, gesetzlicher Feiertag ist. Der Grund für diese einmalige Ausnahme sind 500 Jahre Reformation. Am 31. Oktober 1517 “veröffentlichte” Martin Luther 95 Thesen über den Ablass. Dieses Ereignis gilt als Beginn der protestantischen Reformation.

“Die Reformation hat nicht nur religiöse Bedeutung, sondern ist auch ein gesellschafts- und kulturprägendes Geschehen von Weltrang”, sagte Studt. Die Regierungschefs der Länder hatten sich bereits auf ihrer Konferenz am 6. Dezember 2012 dafür ausgesprochen, das 500. Jubiläum der Reformation im Jahr 2017 mit einem einmaligen Feiertag zu begehen. In Norddeutschland haben die Bremen, Hamburg und Niedersachsen den 31. Oktober 2017 bereits zum gesetzlichen Feiertag erklärt. In Mecklenburg- Vorpommern ist der Reformationstag ohnehin gesetzlicher Feiertag.

Nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz des Landes Schleswig-Holstein sind die Sonntage und die gesetzlichen Feiertage “Tage allgemeiner Arbeitsruhe”. Alle Handlungen, die den Gottesdienst stören, sind verboten. Öffentlich bemerkbare Handlungen, die dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, sind ebenfalls grundsätzlich nicht erlaubt.

Foto: Mario De Mattia
PM: Thomas Giebeler | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

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