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(CIS-intern) – Unsere Landesregierung hat heute gegen Abend die Beschränkungen weiter verschärft, u.a. heißt es jetzt: “Private Veranstaltungen, wie Geburtstagsfeiern, Grillabende oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum sind ab einer Teilnehmerzahl von mehr als fünf Personen zu untersagen, sofern keine Verwandtschaftsverhältnisse ersten Grades bestehen”
Foto: von Gerd Altmann auf Pixabay
D.h. letztendlich auch, das Treffen von Freunden, z.B. auf der Straße oder im Park, die nicht miteinander verwandt sind, nur mit einer maximalen Anzahl von 5 Personen erlaubt ist.
Weitere Angaben findet man hier im heute aktualisierten Erlass der Landesregierung.